Hallo @SusannP, genau, wenn der Mandant eine Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV erteilt hat, kann der Steuerberater vertragsrelevante Entscheidungen für den Mandanten gegenüber DATEV treffen. Dies schließt die Kündigung und Beendigung des Geschäftsverhältnisses mit DATEV ein. Gerne können Sie den DATEV-Service über den Servicekontakt nutzten oder uns eine E-Mail an mitgliedschaften@service.datev.de senden, wenn wir prüfen sollen, ob eine Bevollmächtigung vorliegt.
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