Da der StB in der Pflicht ist, die Daten zu archivieren, würde ich immer zur Variante Rewe und DUO inaktiv setzen raten. Den Export für Steuerliche Außenprüfung mit Belegen machen wir nur in Ausnahmefällen (wir haben für uns entschieden, dass das die PV-Anlagen sind, die nun ertragsteuerfrei zu behandeln sind und daher nicht mehr gebucht werden), speichern diese Daten auf Stick und lokal bei uns. Der Stick geht dann mit passendem Anschreiben und Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht an den Mandanten. Aus meiner Sicht aber nur ein Kompromiss und keine tragfähige Lösung für generell! Die Belegverknüfung muss in dem exportieren Rewe-Bestand existent sein, ansonsten würde es ja nix bringen?! So mein Verständnis.
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