Schauen Sie vllt. auch mal hier: Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung | Personal | Haufe Ich glaube, man kann die SV nur die letzten 3 MONATE (nicht Jahre) beim AN berechnen, es wäre ja auch eig. der Wahnsinn, wenn man sich als AN 3 Jahre lang nicht auf seine Abrechnung verlassen könnte und dann ggf. hohe Beträge nachzahlen müsste. Selber hatte ich den Fall gottseidank noch nicht, kenne nur den Link.
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