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Korrektur Abrechnung nach BP

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letzte Antwort am 27.05.2025 16:00:22 von fraua
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Minji
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen, 

 

ich habe eine allgemeine Frage.

 

Wenn bei Betriebsprüfung (DRV, FA) festgestellt wird, dass über mehrere Jahre zu wenig Beiträge und Lohnsteuer einbehalten wurden, dann kann der Arbeitgeber doch für 3 Jahre rückwirkend (nach bekannt werden) die Arbeitnehmerbeiträge und Lohnsteuer vom Arbeitnehmer einfordern. Oder?

 

Falls ja, wie setzt man das technisch (Lodas) um? Und wie macht man das mit Arbeitnehmern, die nicht mehr im Unternehmen sind?

Ewa123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
196 Mal angesehen

Mit Lodas kann man jetzt nur noch bis 01.01.2024 korrigieren. 

Alles andere manuell, Meldungen über das SV-Meldeportal, Finanzamt würde ich kontaktieren (Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigungen ist nicht mehr möglich -auch nicht für 2024)

 

Außerdem Mandaten raten einen Arbeitsrechtler zu rate zu ziehen - gerade weil der Mitarbeiter ausgeschieden ist .

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fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
88 Mal angesehen

Schauen Sie vllt. auch mal hier: 

Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung | Personal | Haufe

 

Ich glaube, man kann die SV nur die letzten 3 MONATE (nicht Jahre) beim AN berechnen, es wäre ja auch eig. der Wahnsinn, wenn man sich als AN 3 Jahre lang nicht auf seine Abrechnung verlassen könnte und dann ggf. hohe Beträge nachzahlen müsste. 

 

Selber hatte ich den Fall gottseidank noch nicht, kenne nur den Link. 

 

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letzte Antwort am 27.05.2025 16:00:22 von fraua
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