Hallo zusammen,
wir hatten eine Betriebsprüfung und es wurde festgestellt, dass eine Betriebsveranstaltung sowie die Internetpauschale nicht richtig verbeitragt wurden. Das wurde jetzt vom Prüfer gemacht.
Nun stellt sich mir die Frage wegen der Lohnsteuer. Was macht man in so einem Fall?
Kann man das mit 25 % pauschal nachversteuern, den Bericht an das Finanzamt senden oder eine haftungsbefreiende Anzeige?
Hallo Minji,
ganz neu ist jetzt der § 40 Abs. 4 EStG. Wenn sich der Arbeitgeber aufgrund von Feststellungen im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung dafür entscheidet, von dem Pauschalierungswahlrecht Gebrauch zu machen, kann er dies dem Betriebsstättenfinanzamt durch eine einfache Erklärung angeben. Diese ist spätestens bis zur Bestandskraft der aufgrund der Lohnsteuer-Außenprüfung erlassenen Bescheide abzugeben. Die pauschale Lohnsteuer wird dann vom Betriebsstättenfinanzamt durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Neuregelungen gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes
für alle offenen Fälle.
Viele Grüße
Martin Seemann