abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betriebsprüfung Deutsche Rentenversicherung - Lohnsteuer

1
letzte Antwort am 20.12.2024 14:14:16 von MartinSeemann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Minji
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
170 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir hatten eine Betriebsprüfung und es wurde festgestellt, dass eine Betriebsveranstaltung sowie die Internetpauschale nicht richtig verbeitragt wurden. Das wurde jetzt vom Prüfer gemacht.

 

Nun stellt sich mir die Frage wegen der Lohnsteuer. Was macht man in so einem Fall?

Kann man das mit 25 % pauschal nachversteuern, den Bericht an das Finanzamt senden oder eine haftungsbefreiende Anzeige?

MartinSeemann
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
147 Mal angesehen

Hallo Minji,

ganz neu ist jetzt der § 40 Abs. 4 EStG. Wenn sich der Arbeitgeber aufgrund von Feststellungen im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung dafür entscheidet, von dem Pauschalierungswahlrecht Gebrauch zu machen, kann er dies dem Betriebsstättenfinanzamt durch eine einfache Erklärung angeben. Diese ist spätestens bis zur Bestandskraft der aufgrund der Lohnsteuer-Außenprüfung erlassenen Bescheide abzugeben. Die pauschale Lohnsteuer wird dann vom Betriebsstättenfinanzamt durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Neuregelungen gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes
für alle offenen Fälle.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

 

1
letzte Antwort am 20.12.2024 14:14:16 von MartinSeemann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage