Hallo @WoBroNi, wenn sich durch eine Nachberechnung eine Erstattung zu viel einbehaltener Pfändungsbeträge ergibt, wird diese Erstattung mit dem Pfändungsabzug des laufenden Abrechnungsmonats verrechnet. Das Programm geht davon aus, dass der Mitarbeiter die zu viel gezahlten Beträge nicht erstattet bekommt. Erhält der Mitarbeiter die Beträge zurück, können Sie im Abrechnungsmonat den Betrag mit der gleichen Netto-Be-/Abzugsnummer gegenbuchen, die auf der Abrechnung des Vormonats ausgewiesen ist. Der so gebuchte Betrag wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt, und der Pfändungsrest wird korrigiert. Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 1070194 in Kapitel 3.4.1 Nachberechnung.
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