Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem: Bei einem Mitarbeiter wurde uns jetzt vom Amtsgericht mitgeteilt, dass rückwirkend ab Februar 25 der Selbstbehalt für zwei Unterhaltspfändungen um 513,32 € angehoben wurde.
Lodas berechnet uns auch richtig die Überzahlung für die Monate Februar - April und möchte dem MA insg. 1.539,96 € zurückzahlen.
Das ist soweit ja richtig.
Für Juni sollen laut dem Berechnungsschema pro Pfändung 218,33 € gepfändet werden, auf der Lohnabrechnung zieht Lodas aber tatsächlich 769,98 € pro Pfändung ab. Also 551,65 € pro Pfändung zu viel.
Wir verstehen diese Differenz nicht. Das Programm weist den Pfändungsbetrag ja im Schema richtig aus. Wie kann der Übertrag auf die Lohnabrechnung dann falsch sein?
Können wir als kurzfristige Lösung jetzt einfach manuell den Pfändungsabzug reduzieren?
Und wird das jetzt jeden Monat so sein oder ist dies nur einmalig ein Problem wegen der rückwirkenden Änderung?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @WoBroNi ,
ich weiß nicht, ob ich die Nachberechnungen aufgrund des rückwirkenden erhöhten Pfändungsfreibetrages jetzt schon final machen würde ... Die an die Pfändungsgläubiger zu viel ausgezahlten Beträge sollten erst einmal von diesen zurücküberwiesen werden. Denn wenn die Pfändungsgläubiger nicht mit den überzahlten Beträgen herausrücken, hat der Arbeitgeber ein Problem ... Da es sich um Unterhaltspfändungen handelt, könnte sich der Pfändungsgläubiger auf die Unmöglichkeit der Rückzahlung wegen ENTREICHERUNG berufen ...
Ich würde also erst ab sofort die höheren Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen; rückwirkend gar nicht. Fragen Sie mal beim Amtsgericht beim Rechtspfleger nach, ob Sie zur rückwirkenden Berücksichtigung verpflichtet sind.
VG
Die Rückzahlung haben wir bereits in die Wege geleitet, das Problem ist also komplett außen Vor.
Es geht uns nur um die Umsetzung im Lohnprogramm wie wir die Lohnabrechnung richtig anpassen können.
Hallo @WoBroNi,
wenn sich durch eine Nachberechnung eine Erstattung zu viel einbehaltener Pfändungsbeträge ergibt, wird diese Erstattung mit dem Pfändungsabzug des laufenden Abrechnungsmonats verrechnet. Das Programm geht davon aus, dass der Mitarbeiter die zu viel gezahlten Beträge nicht erstattet bekommt.
Erhält der Mitarbeiter die Beträge zurück, können Sie im Abrechnungsmonat den Betrag mit der gleichen Netto-Be-/Abzugsnummer gegenbuchen, die auf der Abrechnung des Vormonats ausgewiesen ist. Der so gebuchte Betrag wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt, und der Pfändungsrest wird korrigiert.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 1070194 in Kapitel 3.4.1 Nachberechnung.