Hallo, wir haben zwei lange erkrankte Mitarbeiter, welche jetzt nach Einstellung des Krankengeldbezuges eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen haben. Gemäß Arbeitsvertrag Endet bei beiden das Arbeitsverhältnis und wir haben die restlichen Urlaubstage abgegolten.
Beide befinden sich bereits seit 2023 im Krankengeldbezug, hatten in 2024 daher noch keinen SV Tag.
Als Fehlzeit wurde jeweils "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente" ausgewählt für den Zeitraum zwischen Ende Krankengeld und Austritt aus dem Unternehmen.
Unser Problem ist jetzt, dass bei der Lohnabrechnung SV Tage ausgewiesen wurden (trotz Unterbrechung schon seit 2023 wg. Krankengeldbezug) und daher auch SV Beiträge berechnet und einbehalten wurden.
Die erste Krankenkasse hat bereits angerufen und sich beschwert, da bei einer Urlaubsabgeltung in voller Unterbrechung keine Beiträge fällig sind und das Geld dem Mitarbeiter zusteht.
Bei der Fehlzeit "Ende Krankengeld/Beginn Arbeitsloseng." passiert dieser Fehler nicht und der Mitarbeiter bekommt seine volle Urlaubsabgeltung ausgezahlt ohne SV Beiträge.
Ist die Fehlzeit falsch programmiert? Müssen wir eine andere Fehlzeit auswählen?
Könnte es damit zusammenhängen, dass die Rente rückwirkend bewilligt wurde?
Wir müssen die Abrechnungen korrigieren und verhindern, dass SV Beiträge berechnet werden, möchten aber eigentlich keine unpassende Fehlzeit dafür einpflegen.
Kann uns jemand helfen?
Vielen Dank!
Hallo @WoBroNi ,
ja, das Thema steht immer mal wieder an. Das relevante Stichwort lautet "fiktive SV-Tage" ...
Leider wissen viele Krankenkassenmitarbeiter darüber auch nicht Bescheid.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
@WoBroNi schrieb:
Wir müssen die Abrechnungen korrigieren und verhindern, dass SV Beiträge berechnet werden, möchten aber eigentlich keine unpassende Fehlzeit dafür einpflegen.
Kann uns jemand helfen?
Nur ein kleiner Hinweis, falls du es sv-frei abrechnen solltest.
Lass dir die Beurteilung von der Krankenkasse schriftlich geben. Dann können in ein paar Jahren bei der nächsten RV-Prüfung zumindest keine Säumniszuschläge erhoben werden.
Oder erläutere deinem RV-Prüfer die Angelegenheit und frage nach seiner Beurteilung.