Hallo zusammen, auch ich bin gerade mit der Umsetzung der neuen StbVV 2025 beschäftigt und mir sind noch ein paar Dinge zur der von der DATEV genannten "Lösung" aufgefallen: - Folgeaufträge anlegen und manuell fakturieren ist schön und gut, wir arbeiten mit Honorarvereinbarungen; d.h. bevor ich einen Teilauftrag manuell fakturieren kann muss die Gebührenposition auf nicht rechnungsrelevant gestellt werden. Wenn ich das in zusammen allen 12 Teilaufträgen bei allen Aufträgen machen muss bevor ich überhaupt manuell fakturieren kann? - Wir nutzen die Kapazitätsplanung; nachdem ich das ganze mit einem Auftrag getestet habe stellen wir fest, das wir hier dann die Aufträge doppelt drin haben werden, hinzu kommt, dass die Aufträge (bei uns) für die Monate 1-6 die ersten Planungswerte enthalten; die Aufträge für die Monate 7-12 dann die restlichen Monate Die Antwort auf meinen SK kam per Mail, mit Hinweis auf 2.2.1 § 41 Berechnung der Vergütung bei Änderungen dieser Verordnung und dem Hinweis, wenn eine Umstellung trotz des genannten Hinweises durchgeführt werden soll, dass im Auftrag auch die Gebührenpositionen massenhaft hinzugefügt und/oder gelöscht werden können und eine entsprechende Anpassung hierdurch erfolgen kann. Aber was passiert mit der gepflegten Honorarvereinbarung, wenn ich die darauf basierende Gebührenposition für die restlichen 6 Monate aus dem Auftrag lösche; muss ich dann mit der neuen Gebührenposition auch eine neue Honorarvereinbarung anlegen? Nachtrag: Ja muss ich, denn selbst wenn ich die Positionen massenhaft ergänze, diese ist ja leer, ohne Wert. Also muss ich diesen als neue Honorarvereinbarung eintragen und die alte Honorarvereinbarung als auch die Gebührenpositionen händisch rausnehmen. Glückwunsch. Ich freue mich auf Rückmeldungen. Viele Grüße
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