Hallo Community, seit dem 31.10.2019 werden Beitragsnachweise einer ungültigen Krankenkasse automatisch an die Nachfolgekrankenkasse übermittelt. Sobald eine Nachfolgekrankenkasse in den Mandantendaten vorhanden ist, werden die Beitragsnachweise (Auswertung 35) unter der alten Betriebsnummer erstellt und zur Datenübermittlung bereitgestellt. Auf der Auswertung 35 werden die Daten der ungültigen Krankenkasse ausgewiesen. Der Datensatz wird dann an die neue Betriebsnummer der Nachfolgekrankenkasse umgeleitet. Die Krankenkassen nehmen diese Datensätze problemlos an. Bitte hinterlegen Sie dennoch in den Personalstammdaten unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten die aktuell gültige Krankenkasse für den Mitarbeiter. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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