@MaikR schrieb: Ich habe die Ergänzungsfrage, wann die Frist festgeschrieben werden sollte/muss? Sollte/muss das direkt nach der Post-/Fristerfassung passieren oder im Zeitpunkt, wenn der Bescheid geprüft wurde. Ich gehe davon aus, dass es so früh wie möglich erfolgen sollte/muss. Vielen Dank. Wir haben bei uns das 4-Augen-Prinzip eingeführt. Daher wird die Frist von einer Person erfasst und von der zweiten nach Prüfung festgeschrieben. Den Zeitpunkt der Bescheidprüfung halte ich persönlich für verspätet, denn die Fristen laufen i.d.R. ab Zugang, nicht ab Prüfung. Den Zeitpunkt der Bescheidprüfung können Sie ggf. dadurch markieren, dass Sie nach der Prüfung den Status auf "abvermerkt" setzen.
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