Guten Tag meine Damen und Herren, folgende Problemstellung: Umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen. Organträger ist das Einzelunternehmen Einzelunternehmen ab 04.07.2022 im Insolvenzverfahren Ab Juli gab die GmbH die USt-VA mit einer eigenen Steuernummer ab. Das Einzelunternehmen ist im Grunde bis zum Juni der Steuerschulder. Die im Einzelunternehmen gemeldeten Voranmeldungen beinhalten auch nur noch die Umsätze aus der GmbH. Das Einzelunternehmen hatte bis Dato keine Umsätze mehr erzielt. Die Frage stellt sich, wie man die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgibt? Aufgrund der "verstreuten" Voranmeldungen. Ich habe die GmbH Anteile der USt-VA über ein Verrechnungskonto auf #3820 (SKR04) eingebucht. Allerdings wäre doch richtigerweise das Einzelunternehmen bis Juni für der Steuerschuldner und müsste bis dahin noch eine UStE 2022 abgeben. Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe! LG
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