Hallo, Die pauschale LSt entsteht zum Zeitpunkt des Lohn beim AN = Zeitpunkt der Übergabe des Geschenkes. Entstehung der pauschalen Lohnsteuer (§§ 38, 40, 40a EStG) Mit Urt. v. 6.5.1994 - VI R 47/93 stellt der BFH fest, dass die pauschale LSt im Zeitpunkt des Zuflusses des Lohns beim AN entsteht (Bestätigung der Rspr. in dem BFH-Urt. v. 30. 11. 1989,BStBl 1990 II 993). Daher bleibt nur das Verfahren über die Berichtigung über Elster. Das gilt auch für die Betriebsfeier. Diese kann man nicht ausnahmsweise in den Februar des FJ packen. Mit der SV-Pflicht selbst hat das nichts zu tun. VG Anja
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