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Korrektur AG-Anteil PKV

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letzte Antwort am 20.01.2024 16:16:54 von cro
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powerixa1
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Hallo,

 

leider habe ich bei einem AN mit PKV in 2023 die Selbstbeteiligung in den Betrag eingerechnet. Jetzt lese ich dass die Selbstbeteiligung nicht rein gerechnet wird, da dies ein geldwerter Vorteil ist. Der AN hat somit ca. 600 EUR zuviel AG-Zuschuss für 2023 erhalten, also ca. 300 EUR Steuern zu wenig gezahlt.

 

Wie kann ich das in Lodas am besten korrigieren? Muss ich für alle Monate Rückrechnungen machen oder kann ich das irgendwie in den Dezember packen oder über die Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (wenn ich es nicht rückrechnen will).

 

Danke!

MikeWHerbs
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Nachricht 2 von 9
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High,

 

da würde ich mal @dtx fragen, solche Dinge sind komplexer als du denkst😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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dtx
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@powerixa1  schrieb:

Hallo,

 

...

Wie kann ich das in Lodas am besten korrigieren? Muss ich für alle Monate Rückrechnungen machen oder kann ich das irgendwie in den Dezember packen oder über die Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (wenn ich es nicht rückrechnen will).

Umgehend den LODAS-Support fragen, noch bevor der Januar abgerechnet wird (oder der Mitarbeiter ausscheidet). 


 

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MikeWHerbs
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Genau,

 

Hallo,


rechtlich kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.

 

Schönes Wochenende

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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dtx
Fortgeschrittener
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166 Mal angesehen

Einfach mal den Eingangsbeitrag lesen. Der Fredstarter wollte wissen,

 

Zitat: "Wie kann ich das in Lodas am besten korrigieren?"

 

Das soll er jemand fragen, der das Programm nutzt bzw. kennt.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 6 von 9
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Einfach mal den Eingangsbeitrag lesen. Der Fredstarter wollte wissen,

Oh ja, sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil

 

Verschämter Gruss

 

Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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cro
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125 Mal angesehen

@powerixa1  schrieb:

Hallo,

 

 

...... in den Dezember packen oder über die Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (wenn ich es nicht rückrechnen will).

 

Danke!


In 2023 einen Nettoabzug vornehmen. Und 2024 einmalig oder als Darlehen in Raten zurückzahlen lassen.

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vw
Erfahrener
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Hallo @cro ,

blöde Frage:

was ist mit der 3-Monats-Regel?

Okay, es handelt sich nicht um gesetzliche SV-Beiträge, aber der "Fehler" liegt nach bisherigem Kenntnisstand ja wohl bei der Abrechnungsstelle. 🤔

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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cro
Experte
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Nachricht 9 von 9
115 Mal angesehen

@vw  schrieb:

Hallo @cro ,

blöde Frage:

was ist mit der 3-Monats-Regel?

Okay, es handelt sich nicht um gesetzliche SV-Beiträge, aber der "Fehler" liegt nach bisherigem Kenntnisstand ja wohl bei der Abrechnungsstelle. 🤔

Gruß, Volker


Sorry, aber das geht ins rechtliche. Und ist das wirklich Lohn da unten im Nettobereich? Und im Brutto hat das nach meinem persönlichen Verständnis nichts zu suchen.

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letzte Antwort am 20.01.2024 16:16:54 von cro
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