Wow, danke für die schnellen Antworten 😊! Habe noch etwas recherchiert und zu 4 und 5 gilt wohl "ja" gemäß DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1027006 ("Externer Benutzer" bzw. "Extern tätig"), Zu 2. Wenn kein DUO auf der Unterberaternummer der Anmeldemedien der Person vorhanden ist, dürfte ja eigentlich kein Zugang zu DUO möglich sein - bisher hatten wir nur diese Konfiguration und ich nahm an, die medienbezogene Unterberaternummer braucht zwingend einen DUO-Vertrag? Hier ist aber die Logik bei der Anmeldung interessant - ggf. reicht ja ein DUO-Vertrag für einen für diese Person freigegebenen Datenbestand aus - unabhängig von der zugehörigen Unterberaternummer des Anmelde-Mediums. Viele Grüße
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