@igorstranz1 Der Kontenzweck Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurde auf Grund der E-Bilanz Taxonomie 6.4 eingeführt. Hier handelt es sich um eine Auffangposition. Bei diesem Konto ist es nicht ersichtlich, ob es sich um Sachverhalte handelt, die bei Ermittlung der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden sollen. Sollen Zinsen oder Aufwendungen als Hinzurechnung behandelt werden, müssen Sie diesen Konten einen eindeutigen Kontenzweck zuordnen. Möglich wäre zum Beispiel der Kontenzweck Zinsen und Aufwendungen. Viele Grüße Sabine Bosch-Frühauf Service Jahresabschluss
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