abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Datenübergabe Kanzlei-Rewe zu Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer 2024

8
letzte Antwort am 14.07.2025 13:25:17 von Sabine_Bosch-Fruehauf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
igorstranz1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
302 Mal angesehen

Kapitalgesellschaft: Bei der Datenübergabe aus ReWe in die Steuerprogramme erfolgte bis 2023
eine Übergabe der Zinsaufwendungen in den Gewerbesteuerteil, so dass die Hinzurechnung
nach § 8 Nr. 1 GewStG automatisch bestückt war. In der Datenübergabe für die Steuererklärung 2024 fehlt jetzt die Übergabe bzw. es gibt nur eine Übergabe an die Zinsschranke. Gab es hier Datev-seitig eine Neuerung oder wird diese Übergabe später nachgeliefert?

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 9
298 Mal angesehen

Welche Version von KST 2024 ist installiert ? 

Bei mir Kst comfort 28.11

 

Habe es gerade mal bei einer GmbH nachgeschaut. Bei mir sind die Zinsen ganz normal in Zeile 50 Entgelt für Schulden eingefügt. 

 

Ist evtl. der Haken Anlage Zinsschranke durch das Programm ermitteln angehakt ? 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
igorstranz1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
280 Mal angesehen

Ja, danke, die Version ist aktuell 28.11
Es betrifft wohl nur bestimmte Konten SKR 03: #2100 und #2110 werden übergeben. Meine Buchung ist aber auf #2109, die wird nicht übergeben.

@DATEV: Bitte mal um Prüfung ob hier etwas einzustellen ist oder ein Programmierfehler vorliegt.


0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 9
276 Mal angesehen

Das grenzt die Sache ja schon mal ein . 2109 sind Zinsen an verbundene Unternehmen ( habe ich gerade nachgesehen, weil wir buchen ausschließlich im SKR 04) . 

 

Dürfte dann vermutlich keine Programmierfehler sein. Ich denke - weiß es aber nicht mit Sicherheit, das Datev bei 2109 annimmt das die Anlage Zinsschranke auszufüllen ist. ( Hier hat sich in der Tat etwas von 23 nach 24 getan). 

 

Haken Sie doch mal das Kästchen ganz oben an, mal sehen was passiert. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
igorstranz1
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 9
268 Mal angesehen

#2109 Zinsschranke wird angesteuert, nicht jedoch die reguläre Hinzurechnung.
Ich hoffe, DATEV meldet sich dazu.

0 Kudos
UteRaRa
Neuling
Offline Online
Nachricht 6 von 9
151 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen, 

gibt es hierzu eine Lösung ? hatten gestern ein ähnliches Problem. 

 

Danke für Rückmeldung. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 9
102 Mal angesehen

Hallo @igorstranz1,

 

standardmäßig hat das Konto 2109 (SKR03) den Kontenzweck Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen. Damit fließt es bei den Hinzurechnungen Gewerbeertrag in die Position Entgelte für Schulden.

 

Kann es sein, dass Sie dem Konto 2109 einen anderen Kontenzweck (Stammdaten | Sachkonto | Kontenzweck) zugeordnet haben? 

 

Die Kontenzwecke für die Berechnung der Zinsschranke dürfen nicht auf den eigentlichen Zinskonten hinterlegt werden. Dazu sind separate Konten nötig. Details finden Sie hier .

 

 

Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

 

0 Kudos
igorstranz1
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
86 Mal angesehen

Guten Morgen,
als Kontenzweck ist hinterlegt "übrige sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen". Bei dieser Zuordnung funktioniert die Datenübergabe nicht. Bei Änderung auf "...verbundene Unternehmen" dagegen schon.
Die Zinsschranke ist hier nicht relevant.

Besten Dank

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 9
51 Mal angesehen

@igorstranz1 

 

Der Kontenzweck Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurde auf Grund der E-Bilanz Taxonomie 6.4 eingeführt. Hier handelt es sich um eine Auffangposition.

 

Bei diesem Konto ist es nicht ersichtlich, ob es sich um Sachverhalte handelt, die bei Ermittlung der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden sollen.

 

Sollen Zinsen oder Aufwendungen als Hinzurechnung behandelt werden, müssen Sie diesen Konten einen eindeutigen Kontenzweck zuordnen. Möglich wäre zum Beispiel der Kontenzweck Zinsen und Aufwendungen.

 

Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

0 Kudos
8
letzte Antwort am 14.07.2025 13:25:17 von Sabine_Bosch-Fruehauf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage