@andreashausmann Das ist absolut richtig zusammengefasst. Oft geht es eher um das Thema Zahlungsfreigabe als die eigentliche Belegfreigabe. Jedoch muss man sagen, dass man ja auch eine Zahlungsfreigabe verstehen könnte, wenn der Geschäftsführer den Beleg freigibt. Da die Maske für die Belegfreigabe einfacher und übersichtlicher ist. Eine Rückabwicklung aus Bank Online ist auch nicht so gut abgebildet. Also wenn in der Bank erst auffällt, dass etwas nicht passt, ist es eigentlich ja schon zu spät. Das größte Hindernis ist in meinen Augen, dass es mit dem Rechnungsdatenservice gerade nicht kompatibel ist. In meinen Augen wäre dieser Prozess ideal (vor allem weil vor der DATEV meist ja noch ERP Lösungen hängen): Mitarbeiter A scannt Belege, lädt Belege hoch oder überträgt dieser per Rechnungsdatenservice (weil vorher bereits in einem ERP oder ähnlichem erfasst) an DUO Geschäftsführer C gibt Belege frei (alle Belege aus allen Importquellen oder nur Teile zum Beispiel nach Quelle getrennt) Mitarbeiter B erfasst ggf. Daten in Belege Online und prüft die Daten, welche über den Rechnungsdatenservice direkt mit dem Import aus vorherigem ERP geliefert wurden Mitarbeiter D nimmt die Zahlung vor Mitarbeiter B stellt Belege für den Steuerberater bereit
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