Hallo @Meike_2022, sorry, ich habe die beiden Sachverhalte verwechselt. In der Anlagenbuchführung gibt es für die Rücklage für Ersatzbeschaffung keine eigene Bewegung. Sie können aber über die Bewegung individueller AHK-Abzug gehen. Hier legen Sie eine neue AHK-Abzugsart an, z. B. mit der Beschriftung R 6.6 EStR. Diese Beschriftung wird in der Auswertung mit dem Listbild Bruttoausweis mit AfA und SoPo ausgegeben. Das Vorgehen und der Ausweis, wie im Dokument beschrieben, sind für beide Vorschriften nahezu identisch. Für die Rücklage für Ersatzbeschaffung stehen in der Finanzbuchführung aber andere Konten für die Bildung und Auflösung zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu den Konten finden Sie in den LEXinform-Dokumenten: Dokument 5361287 - Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR - Kontenerläuterung Dokument 5301660 - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Buchungsbeispiele
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