Hallo, die Verhältnisberechnung wird von Lohn und Gehalt automatisch durchgeführt, wenn Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung folgende Eingaben erfasst haben: Registerkarte „Allgemein“: In der Gruppe „Angaben zur Mehrfachbeschäftigung“ als gültig ab den Monat erfassen, ab dem die Mehrfachbeschäftigung abgerechnet werden soll. Aktivieren Sie zudem das Kontrollkästchen „Mehrfachbeschäftigung“ und hinterlegen Sie das laufende Entgelt aus dem anderen Beschäftigungsverhältnis, sofern Ihnen dieses bekannt ist. 2. Registerkarte „Entgelt über BBG“: Die Krankenkasse fordert GKV-Monatsmeldungen rückwirkend an, da die DEÜV-Meldungen i. d. R. erst im Folgejahr erstellt werden. Bisher zu viel gezahlte SV-Beiträge werden demnach im Folgejahr korrigiert. Wenn Ihnen die korrekten Werte des anderen Arbeitgebers bereits vor der Rückmeldung der Krankenkasse vorliegen, können Sie diese Werte manuell erfassen. Meldet die Krankenkasse zu einem späteren Zeitpunkt abweichende Werte zurück, werden Ihre Eingaben überschrieben und Lohn und Gehalt rechnet ab dem betreffenden Monat nach. Nähere Informationen zur Abrechnung einer Mehrfachbeschäftigung finden Sie in unseren folgenden Dokumenten: 1070654 – Mehrfachbeschäftigung 5303334 – Mehrfachbeschäftigung erfassen – Beispiele für Lohn und Gehalt
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