Hallo, in der genannten Version des ESt-Programms tritt folgende Fehler-Situation auf. Fall: Unbeschränkt Stpfl., Einzel-VA, Daten für den VZ 2019 bereits vor ca. 6 Monaten erfasst; es geht hier um eine Antragsveranlagung für die Jahre 2018-2020. Im ESt-Programm habe ich soeben dem VZ 2019 geöffnet und eine erneute VaSt-Abfrage gestartet und die Daten „übernommen“. In den Berechnungslisten „Fehler und Hinweise“ taucht plötzlich folgender Fehler auf unter: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Fehler / Steuerpflichtiger DBA Belgien-Deutschland Es sind Angaben zu Einkünften, aber es ist kein weiterer Wohnsitz im Ausland für Belgien erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe. Wenn man auf den LINK weiterer Wohnsitz im Ausland klickt, öffnet sich das Formular „Anlage WA-ESt“, ohne jegliche Eingaben. Diese Anlage wurde bisher nicht angewählt und erscheint auch nicht bei den aktiven Erfassungsformularen, sondern immer noch unter „Leere Erfassungsformulare“. Weder in dieser „Anlage WA-ESt“ noch sonst im Steuerfall wurden Angaben zu Einkünften außerhalb Deutschlands gemacht, da der Stpfl. unbeschränkt stpfl. ist und nur „Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit“ in Deutschland hat. Es gibt im ganzen Steuerfall keinen Auslandsbezug. Warum taucht dieser Fehler auf und wie löst man diesen Fehler? Vielen Dank für ein Feedback!
... Mehr anzeigen