Hallo, die Urlaubsberechnung im Bauhauptgewerbe und Gerüstbauer-Handwerk erfolgt an Hand von Beschäftigungstagen. Ein voller Monat mit 30 Beschäftigungstagen ergibt 2,5 Urlaubstage. Im Falle einer Reduzierung, zum Beispiel auf Grund eines Teilmonats, reduzieren sich die Beschäftigungstage und damit auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Beispiel: Ein Arbeitnehmer tritt zum 29. eines Monats aus. 2,5 Urlaubstage / 30 Beschäftigungstage x 29 tats. Tage = 2,42 Tage Urlaubsanspruch Mit der Abrechnung Dezember wird der Urlaubsanspruch kaufmännisch auf volle Tage gerundet.
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