Liebe Community, ein frohes neues Jahr
welche Lohnart gebe ich im Krankheitsfall in der Lohnabrechnung ein, wenn ein Mitarbeiter am 24.12 und 31.12 krank ist?
Ein Mitarbeiter ist durchgehend seit dem 24.11 krank.
Der zweite Mitarbeiter ist vom 20.12-31.12 krank.
Da ja im Baugewerbe an o.g. Tagen kein Lohnanspruch besteht.. ich aber doch die Tage mitzählen muss wenn Sie aus der Lohnfortzahlung raus sind, oder???
Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo
ich habe genau das gleiche "Problem" im Dezember.
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich ja nach dem EntgFG. Dieses sagt:
Hallo,
der Ausfallschlüssel „AF“ (Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) ist auch bei einem kranken Arbeitnehmer anzusetzen, da eine Besserstellung durch die Erkrankung im Zuge der Gleichbehandlung zu vermeiden ist.
Im Zuge der tariflichen Regelung ergibt sich an diesen Tagen kein Entgeltausfall, welcher durch Lohnfortzahlung auszugleichen ist (vergleichbar mit einem Stundenlohnempfänger am Wochenende).
Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die SOKA-Bau.