abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Baugewerbe abrechnen Lohnfreie Tage am 24.12 und 31.12 mit welcher Lohnart bei Krank

2
letzte Antwort am 07.01.2022 14:25:17 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
FirmaHVS
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
691 Mal angesehen

Liebe Community, ein frohes neues Jahr

 

welche Lohnart gebe ich im Krankheitsfall in der Lohnabrechnung ein, wenn ein Mitarbeiter am 24.12 und 31.12 krank ist?

 

Ein Mitarbeiter ist durchgehend seit dem 24.11 krank.

Der zweite Mitarbeiter ist vom 20.12-31.12 krank.

 

Da ja im Baugewerbe an o.g. Tagen kein Lohnanspruch besteht.. ich aber doch die Tage mitzählen muss wenn Sie aus der Lohnfortzahlung raus sind, oder???

 

Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte

nicolekripp
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
635 Mal angesehen

Hallo

 

ich habe genau das gleiche "Problem" im Dezember.

 

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich ja nach dem EntgFG. Dieses sagt:

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
 
Da diese beiden Tage ja als "arbeitsfrei" gelten, würde m. E. auch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen. Da es keinen Ausfallschlüssel "krank ohne Lohnfortzahlungsanspruch" gibt - habe ich einfach den Ausfallschlüssel "AF" eingetragen.
 
Bei der Berechnung der 42 Tage-Frist würde ich diese Tage trotzdem mit einbeziehen, da ja auch ein Wochenende in die 42-Tage-Frist eingerechnet wird.
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
594 Mal angesehen

Hallo, 

 


der Ausfallschlüssel „AF“ (Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) ist auch bei einem kranken Arbeitnehmer anzusetzen, da eine Besserstellung durch die Erkrankung im Zuge der Gleichbehandlung zu vermeiden ist. 


Im Zuge der tariflichen Regelung ergibt sich an diesen Tagen kein Entgeltausfall, welcher durch Lohnfortzahlung auszugleichen ist (vergleichbar mit einem Stundenlohnempfänger am Wochenende). 


Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die SOKA-Bau.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
2
letzte Antwort am 07.01.2022 14:25:17 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage