Guten Tag,
ich arbeite noch nicht so lange mit Lohn und Gehalt.
Ich habe einen Mitarbeiter der ab dem 01.05. Rente bezieht und ich habe leider nicht so viel gefunden.
Ich würde jetzt zum 30.04. das Austrittsdatum eingeben und unter Beschäftigung/Tätigkeit/Deüv-Meldung den Schlüssel 40 ab 05/23 eingeben. muss ich nochwas beachten oder eingeben? Denn mit einer Probeabrechnung kommt nur eine normale Abmeldung zu stande im April.
Schonmal vorab vielen Dank für eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Aber wenn er am 30.04.2023 aufhört, ist eine normale Abmeldung doch auch korrekt.
Oder wo liegt das Problem?
Der Rentnerschlüssel ist ja nur bei weiterbeschäftigten Arbeitnehmern interessant.
Ich dachte das eine gesonderte Meldung für die Rentenversicherung erfolgen muss. Oder die Abmeldung nicht nur wegen Ende der Beschäftigung sondern wegen Renteneintritt.
Hallo,
auf Verlangen der Deutschen Rentenversicherung kann eine gesonderte Meldung 57 gefordert werden. Mit der Sondermeldung 57 berechnet die Deutsche Rentenversicherung die zukünftigen Rentenbezüge auf Basis des letzten Einkommens.
Eine Anleitung, wie Sie in Lohn und Gehalt eine gesonderte Meldung mit Grund der Abgabe 57 erstellen, finden Sie im Dokument 1003924.