Liebe Gemeinde! Wie es "der Zufall so will" ist bei verschiedenen § 4 Abs.3 EStG-Mandanten der Alt-Mietleasingvertrag für das betriebliche Fahrzeug ausgelaufen und durch einen Neu-Mietleasingvertrag ersetzt worden. Hierbei wurde jeweils eine nicht unerhebliche Leasingsonderzahlung gezahlt. Nun gehören ja Miet-Leasingraten grundsätzlich zu den zu berücksichtigten Kosten. Gilt dies aber auch für die Sonderzahlungen, oder sind diese zu Förderungszwecken auf die Laufzeit zu verteilen? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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