Hallo, maßgeblich für die Verarbeitung der Stunden im Arbeitszeitkonto ist die Schlüsselung im Arbeitszeitmodell. Regelung zur Verarbeitung: Abgleich der bezahlten Stunden mit den Sollarbeitsstunden des Monats Abgleich der monatlich geleisteten Stunden mit den Monatslohnstunden Diese beiden Schlüsselungen ermöglichen eine automatische Abrechnung der über die Bewegungsdaten gebuchten Stunden. Zu beachten ist bei dieser Abrechnungsart des Arbeitszeitmodells auch die Schlüsselungen für das Verhalten der Lohnarten in den Lohnartenbesonderheiten. Hier ist folgende Schlüsselung für den Abgleich mit dem Arbeitszeitkonto relevant: Geleistete Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto (Stunden die angerechnet werden und bei Überschreiten in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden) Bezahlte Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto (Stunden die angerechnet werden und bei Überschreiten nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden) Für eine detaillierte Auskunft zu Ihrem Sachverhalt wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können. Für eine Einrichtung eines Arbeitszeitmodells besteht auch die Möglichkeit im Auftragsservice einen Termin zu vereinbaren. Über diesen Link können Sie die Termine für den Auftragsservice aufrufen.
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