Darf ich einen Mitarbeiter, der einen "normalen" Vollzeit-Arbeitsvertrag hat als kurzfristig Beschäftigten anmelden, auch wenn Beschäftigung befristet, im Arbeitsvertrag aber nicht explizit darauf eingegangen wird, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt?
Es ist nämlich so, dass Mandant die MA erstmal für 1 Tag einstellt, aber in Vollzeit und meistens als Facharbeiter. Wenn nach diesem Arbeitstag eine der beiden Parteien nicht möchte, läuft der AV einfach aus, da befristet.
Ich würde eigentlich gerne solche Fälle als kurzfristige anmelden, weiß aber eben nicht, ob das ausdrücklich im AV stehen muss.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich würde da das Problem sehen, dass diese Mitarbeiter die Tätigkeit berufsmäßig ausüben (da diese grds. einen längerfristigen Job suchen) - und damit keine kurzfristige Beschäftigung vorliegen kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz