Hallo, bei uns wurde das Problem durch die DATEV so gelöst, dass statt für den Bereich, welcher IFRS betrifft, als Rechnungslegungszweck nicht "freier Bereich" sondern "HGB" gewählt wird und die Bezeichnung IFRS_ lautet.
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Wie gesagt nein da Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gemeint ist dh nichts rückwärts. Vorwärts kann man es wie Datev es beschreibt zb zusammenkopieren. Gruss
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Ja, das funktioniert. Wobei wir die Vorschüsse manuell in der Tabelle "Vorschüsse" erfassen. Ob der automatische Vorschuss funktioniert, kann ich nicht sagen.
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