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Unterhaltspfändung--nicht pfändbarer Teil laut Tabelle

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letzte Antwort am 27.09.2024 13:52:37 von Claudia-
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andrearkh28359
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Hallo,

 

wir haben eine Unterhaltspfändung abzurechnen. Laut Beschluss soll der unpfändbare Teil wie folgt errechnet werde:

Unbenannt.PNG

 

In unserem Fall wäre dies Fall 4.  Der Festbetrag von € 328,- sind keine Schwierigkeit. Aber wie soll der 10% übersteigende Betrag eingegeben werden?

 

Es kann doch nicht sein, dass dieses jeden Monat auf neue überprüft werden muss. Nicht bei einem Mandanten von über 500 Mitarbeitern.

 

Gibt es hierzu eine Lösung?

 

Laut Rücksprache mit der Gerichtsvollzieherin ist diese Berechnung keine Neuheit . Ein Festbetrag wird vom Gericht nicht mehr vorgegeben.

 

Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
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Das hört sich ja echt kompliziert an. Man muss erstmal verstehen was die da berechnet haben wollen.

Ich könnte mir vorstellen, dass du den Prozentsatz (90%) Selbstbehalt einfach eintragen kannst und dann rechnet Lodas selbst. Müsste man zumindest mal versuchen.

 

Claudia_0-1727437494803.png

 

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Claudia-
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Nachricht 3 von 3
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Vermutlich müsste es dann so aussehen?

 

Claudia_0-1727437942793.png

 

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letzte Antwort am 27.09.2024 13:52:37 von Claudia-
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