Hallo, ich habe gerade von einer Mandantin erfahren, dass zwei Firmen rückwirkend auf den 01.01.22 verschmolzen werden. Sie hat nun die Anweisung der Geschäftsleitung erhalten dieses auch rückwirkend im Lohn vorzunehmen. Meine Fragen hierzu: 1. Ist das rückwirkend im Lohn überhaupt zulässig? 2. Wenn ja, wie ist hier vorzugehen, da ja bereits der Lohn bis einschl. August 2022 abgerufen und alle Sozialangaben und Steuern gezahlt worden? Müsste hier alles rückabgewickelt werden (Meldungen an KK/Steuern) und bei der neuen Firmen ab 01.01.2022 gemeldet werden?
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