Hallo, wennan den Quarantäne-Tagen kein KUG geplant war, ist auch nichts weiter zu beachten. Wenn Sie die Entschädigung nach dem üblichen Procedere berechnen sollte die Kurzarbeit aber m.E. schon erfasst sein. Dann das übliche: erst Probeabrechnung für den "normalen " Monat inkl der tageweisen Kurzarbeit, dann die Quarantäne-Fehlzeiten erfassen und erneute Probeabrechnung und hieraus dann das entgangene Brutto- bzw Nettoentgelt berechnen. Die oben diskutierte Berechnung ist nur relevant, wenn Quarantäne auf einen Tag mit KUG-Teilausfall fällt, da für den Fehltag dann das Gehalt um z.B. ein volles 1/31 gekürzt wird, obwohl für denselben Tag schon durch KUG eine Kürzung des Entgeltes erfolgt ist. VG
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