Hallo, wenn die an einem Wochenfeiertag während der Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit mit Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds vergütet werden soll, erfassen Sie diese ausgefallenen Stunden kumuliert mit Bearbeitungsschlüssel 1 zur Stammlohnart 414. Bei der Erfassung im Kalendarium können Sie diese Stunden für Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds mit Ausfallschlüssel KU eingeben. Ein Beispiel zum Thema "Feiertagsentgelt in Höhe Kug" finden Sie unter Punkt 3.3 im Dokument Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS . Ob der Feiertag in Ihrem Fall mit Feiertagsentgelt in Höhe Kug oder als regulärer Arbeitstag abzurechnen ist, können wir Ihnen nicht beantworten, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständige Bundesagentur für Arbeit oder an einen Experten für Arbeitsrecht.
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