Hallo MaUt, zu 1. sehe hier auch einen Antrag. zu 2.: Hier ist es fraglich, ob wir in einem Unternehmensverbund sind. Da die grds. antragsberechtigten GbRs (FAQ 1.1) von natürlichen Personen gehalten werden, ist m.E. folgendes zu prüfen: Handeln die Gesellschafter der GbRs gemeinsam? (FAQ 5.2: Familiäre Verbindungen gelten als ausreichend für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln. Des Weiteren sind als gemeinsam handelnd im Sinne dieser Definition natürliche Personen anzusehen, wenn sie sich abstimmen, um Einfluss auf die geschäftlichen Entscheidungen der betreffenden Unternehmen auszuüben, so dass diese Unternehmen unabhängig vom Bestehen vertraglicher Beziehungen zwischen den fraglichen Personen nicht als wirtschaftlich voneinander unabhängig angesehen werden können.) Falls ja, Marktkriterium prüfen --> im Sachverhalt zu bejahen. Sind wir danach im Verbund, kann einer der Gesellschafter den Antrag stellen - der andere bzw. der gesamte Verbund wird dort ja mit aufgeführt. So sehe ich das:)
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