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Novemberhilfe - natürliche Peron mit zwei Einzelunternehmen zwei Anträge?

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letzte Antwort am 20.01.2021 09:44:11 von dirkschmakies
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CT313
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Hallo,

muss oder darf eine natürliche Peron mit zwei Einzelunternehmen (Café und Imbiss, also beide direkt antragsberechtigt) zwei Anträge auf Novemberhilfe stellen?

 

Vielen Dank...

TaxRelax
Beginner
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Nachricht 2 von 7
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M.E. (!) ein Antrag, da die Einzelunternehmen (i) wenn jeweils mit Beschäftigten --> Selber Markt oder (ii) wenn jeweils keine Beschäftigte, dann kann gilt es das Kriterium der Haupterwerbstätigkeit zu prüfen --> hier kann der Einzelunternehmer nur in einem von beiden einen Haupterwerb haben.

 

Ferner könnte man diskutieren, ob hier allein durch die mangelnde Rechtspersönlichkeit der Einzelunternehmen selbst - lediglich der Einzelunternehmer als natürlich Person besitz eine eigene Rechtspersönlichkeit - bereits nur ein Antrag zu stellen ist.

 

Hoffe das hilft.

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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Guten Morgen,

 

generell würde ich da auch zwei Szenerien sehen:

 

Zwei verschiedene Einzelunternehmen (unterschiedliche Unternehmensgegenstände und keine Geschäftsbeziehungen untereinander) -> Es kann nur ein Antrag gestellt werden für das Einzelunternehmen, bei dem die Tätigkeit mehr als 50% der Arbeitszeit des Einzelunternehmers beträgt oder

 

Zwei Einzelunternehmen, die eine ähnliche oder sogar dieselbe Tätigkeit ausüben und vielleicht auch noch Geschäftsbeziehungen untereinander haben. Dann sollte die Regelung über verbundene Unternehmen greifen und es ist für beide zusammen ein gemeinsamer Antrag zu stellen.

 

MfG,

Dirk Schmakies

CT313
Beginner
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Vielen Dank 

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CT313
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Vielen Danke 

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Albert0199
Einsteiger
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Hallo Herr Schmakies, 

 

ich habe da zwei Beispiele aus der Praxis: 

 

Jeweils ein Einzelunternehmer mit zwei Betrieben in unterschiedlichen Orten bzw. Landkreisen.

 

2x Spielhalle, 2x Gastro mit jeweils zwei unterschiedlichen Steuernummern. 

 

Wir haben jeweils zwei separate Anträge auf Novemberhilfe gestellt.

 

Im Gastro-Fall: Beide Anträge bewilligt, Abschläge erhalten und jetzt sogar Bescheid für gesamte Nov-Hilfe erhalten. Also muss das ja seitens der zuständigen Behörden so geprüft worden sein und ok sein.

 

Im Fall der Spielhallen: 

Anträge am 30.11. gestellt. Bisher NICHTS gehört. Keine Bescheide, keine Abschläge, Funkstille. Niemand kann uns Infos geben. Habe schon Stunden in den Hotlines verbracht.

Antrag bei der N-Bank Niedersachsen.

 

Ich frage mich, wie wir weitervorgehen können. 

 

Viele Grüße 

 

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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
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Guten Morgen @Albert0199 ,

 

hier haben wir überwiegend mit der Bezirksregierung Arnsberg zu tun. Dort werden die Anträge eigentlich relativ zügig bearbeitet, die Abschläge wurden schnell ausgezahlt, lediglich die Restzahlungen lassen etwas auf sich warten, aber das ist wohl ganz normal.

 

Ich habe das Portal jetzt nicht vor Augen, aber gibt es da nicht auch bei dem jeweiligen Mandanten die Möglichkeit, eine Rückfrage über das Portal zu stellen? Das würde ja evtl. schneller bearbeitet werden. Ansonsten fürchte ich, dass Ihnen nur der Weg über die Hotline bleibt.

 

Ansonsten denke ich mal, dass das mit den verbundenen Unternehmen auch ein wenig Zufall bzw. Glück ist, wie genau sich der Bearbeiter/die Bearbeiterin sich die Anträge anschaut: Ich hatte einen konkreten Fall wo zunächst zwei Anträge (Überbrückungshilfe I) wie beantragt ausgezahlt und bescheidet wurden. Dann sagte der Mandant, dass die Fixkosten nicht korrekt waren. Wir haben zwei berichtigte Anträge gestellt und daraufhin kam erst das Problem mit den verbundenen Unternehmen von Seiten der Bezirksregierung auf, was dann am Ende nach einigem Hin und Her aber wieder verworfen wurde.

 

MfG,

Dirk Schmakies

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letzte Antwort am 20.01.2021 09:44:11 von dirkschmakies
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