Hallo Zusammen, vielen herzlichen Dank für die Hilfe. Ich habe gerade eine E-Mail an die IHK geschrieben. Unser Steuerberater hat mir gestern Abend gesagt, dass in dieser Aussage: "Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der genannten Beziehungen (a‐e) stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind." handelt es sich nur um eine natürliche Person, die mehrere Unternehmen hat. Mein Mann ist eine Rechtspersönlichkeit (=eine Einheit, kein Unternehmen). Es ist nun unverständlich wie kann man mit dem Gewinn aus dem KfZ-Handel so hohe Kosten im Einzelhandel zu decken. Man geht davon aus, dass die Überbrückungshilfe zum überbrücken von dem Unternehmen ist, der wirklich wegen Corana einen Umsatzeinbruch hat. Es heißt, damit wir das Geld zum überbrücken bekommen könnten (Miete in der Stadtmiete ist unglaublich hoch, es ist nicht möglich alles über den KfZ-Handel zu decken), müssen wir mit dem KfZ-Handel aufhören und einfach im Geschäft ohne Kunden rumsitzen (es kommen keine Kunden, weil alles abgesagt wurde, keiner braucht Abendmode) und die Überbrückungshilfe an den Vermieter überweisen. Wo ist der Sinn???? Das versteht auch der Steuerberater nicht. Wo ist der unterschied ob man zwei GmbH´s hat oder zwei Betriebstätten? Vorallem der Einzelunternehmen haftet mit eigenem Vermögen und kann wirklich durch diese Corona ruiniert werden. Ich bin einfach so verzweifelt. Alels was wir seit 12 Jahren aufgebaut haben (Einzelhandel und Großhandel von der Abendmode) wird in der Lüft mit unmöglichen Verlusten auffliegen. LG
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