Hallo, die von Ihnen genannte Lohnart 2951 rechnet den Fahrtkostenzuschuss mit pauschaler Steuer ab, welche in der Regel der Arbeitgeber trägt. Damit entfällt die SV-Pflicht. Der Betrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 18 ausgewiesen. Soll der Fahrtkostenzuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, diesen mit der Lohnart 2950 (Fahrtkostenzuschuss, lfd.) auszuzahlen. Es erfolgt kein gesonderter Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag zählt zum Steuerbrutto und fließt damit in die Zeile 3 ein. Ich empfehle Ihnen, wie im bereits genannten Dokument 5303254 Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket (Beispiele für Lohn und Gehalt) beschrieben, die Erfassung über die Fahrtkostenmaske unter Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss.
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