Hallo zusammen, ich benötige dringend einen Tipp, wie mit den im Rahmen einer Kanzleifusion übertragenen Mandaten und den laufenden Akten der alten Kanzlei bezüglich des in den laufenden Akten hinterlegten Buchungskreises umzugehen ist. Es wurde für die neue Kanzlei in unserem DATEV-System eine neue Niederlassung und damit auch ein neuer Buchungskreis angelegt. Für die unter dem neuen Buchungskreis anzulegenden Akten ist das alles kein Problem. Was mache aber mit den laufenden, bereits bebuchten Akten? Laut dem DATEV-Dokument Nr. 1018411 (Stand: 19.01.2021) ist das nachträgliche Ändern des Buchungskreises von bereits bebuchten Akten nicht möglich. Bleibt hier als einzige Alternative, diese Akten nochmals unter der neuen Niederlassung und damit unter dem neuen Buchungskreis anzulegen, die in der Akte der Altkanzlei gebuchten Zeiten, die bereits Leistungen für die neue Niederlassung sind, in der nochmals unter der neuen Niederlassung angelegten Akte einzubuchen, um dann die Rechnung unter dem neuen Buchungskreis zu erstellen??? Ich kann das nicht glauben! Was machen Kanzleien, die fusionieren und tausende von Mandanten und damit laufende bereits bebuchte Akten in die neue Kanzlei übertragen??? Mfg U. Pusch
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