Hallo, je nachdem, ob der AG-Beitrag während einer Unterbrechung weitergezahlt werden soll oder nicht, können Sie in Lohn und Gehalt im betreffenden bAV-Vertrag unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Registerkarte „Allgemeine Daten“ den jeweiligen Kürzungsschlüssel wählen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Kürzungsschlüssel nicht mit einer Historie hinterlegt werden kann. Wenn der neue Kürzungsschlüssel auch für Vormonate berechnet werden soll, führen Sie eine Lohnabrechnung mit manueller Nachberechnung durch.
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