Hallo,
ich weiß, das Thema ist nun schon desöfteren durchgesprochen.
Ich berechne nun die zu kürzenden Stunden nach dem Vollarbeiterrichtwert.
z.B. Reguläre Arbeitszeit (ohne Kug-Ausfall): 130 Stunden (Vollarbeiterrichtwert)
Für das Jahr 2020 sind dem Arbeitnehmer insgesamt 200 Stunden wegen Kurzarbeit (Teilausfälle) ausgefallen. Somit ergibt sich eine Differenz von -70 Stunden.
130 – 200 Stunden = -70 Stunden
Soweit so gut.
Was ist aber wenn, ein Mitarbeiter nur 3 Monate gearbeitet hat. Wie berechnen sich die Stunden dann?
Wenn mich nicht alles täuscht, hat LuG bei uns die Stunden bei unterjährig Beschäftigten richtig ermittelt.
Gab es bei Ihnen eine Auffälligkeit die anderes vermuten lässt?