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UV-Stunden kürzen bei KUG, nur ein paar Monate beschäftigt

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letzte Antwort am 27.01.2021 21:08:50 von TN
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Monika1
Beginner
Offline Online
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Hallo,

ich weiß, das Thema ist nun schon desöfteren durchgesprochen. 

Ich berechne nun die zu kürzenden Stunden nach dem Vollarbeiterrichtwert.

 

z.B. Reguläre Arbeitszeit (ohne Kug-Ausfall): 130 Stunden (Vollarbeiterrichtwert)

Für das Jahr 2020 sind dem Arbeitnehmer insgesamt 200 Stunden wegen Kurzarbeit (Teilausfälle) ausgefallen. Somit ergibt sich eine Differenz von -70 Stunden.

130 – 200 Stunden = -70 Stunden

 

Soweit so gut.

Was ist aber wenn, ein Mitarbeiter nur 3 Monate gearbeitet hat. Wie berechnen sich die Stunden dann?

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
104 Mal angesehen

Wenn mich nicht alles täuscht, hat LuG bei uns die Stunden bei unterjährig Beschäftigten richtig ermittelt.

Gab es bei Ihnen eine Auffälligkeit die anderes vermuten lässt?

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letzte Antwort am 27.01.2021 21:08:50 von TN
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