Guten Morgen, anbei eine Information vom Bauindustrieverband bezüglich der X-Rechnungen an die DB: 1. Fristablauf zur Einreichung anderer Rechnungsformate; FAQ-Liste Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Frist zur ausschließlichen Einreichung von Rechnungen im Format „XRechnung“ mit dem 27.11.2020 lt. Verordnung (ERechV) beginnt. Wie wir Ihnen bereits in früheren Rundschreiben mitgeteilt haben, können andere Rechnungsformate ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert werden und Sie erhalten dann keine Liquidität mehr. Die Bahn hat zwar für die Prüfung im Einzelfall Lösungshilfen zugesagt, bisher ist aber unklar, ob - und wenn ja - wie diese realisiert werden. Die Bahn wird für den Umgang mit der X-Rechnung und etwaigen Anforder- ungen eine eigene FAQ-Liste bereitstellen. Wir bitten Sie, diese stets zu berücksichtigen, damit keine Fehler bei der Erstellung der X-Rechnung auftreten, die eine Ablehnung zur Folge haben können. Die DB hat außerdem zugesagt, in einem gewissen Rahmen eine genauere Begründung für die Ablehnung einer Rechnung zu geben, sofern diese unvollständig sein sollte. Bitte verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, dass dies in Ihrem Fall auch zutrifft. Bitte beachten Sie: Können Sie X-Rechnungen bereits sicher erstellen? Dann können Sie diese bereits auch vor dem 27.11.2020 an die Bahn über e-invoicing@deutschebahn.com senden. Da müssen wir uns bald was einfallen lassen... Vielen Dank für den Hinweis, dass es andere Software gibt, die Rechnungen in X-Format umwandeln könnten. Das ist schon mal gut zu wissen.
... Mehr anzeigen