Der Wunsch ist nicht neu und hat meines Erachtens nichts mit Corona zu tun. https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Workflow-Tool-mit-DATEV-Schnittstelle/m-p/111493/highlight/true#M8189 Der Steuerbürger sollte die Möglichkeit haben, bei DATEV einen sicheren Speicherplatz für seine Dateien zu buchen, weil ihm Microsoft OneDrive oder Apple iCloud suspekt sind. Wenn er mit DATEV in Geschäftsbeziehung tritt, muss er sich identifizieren. Dies könnte mit dem elektronischen Personalausweis, Postident oder Videoident ähnlich wie bei der KfW passieren. Auf dieser Plattform hätte er weiter die Möglichkeit, sich bei ELSTER online zu registrieren, wäre somit für unsere Vollmachtsdatenbank schon als Steuerpflichtiger vorhanden. Seinen Zugang zur DATEV bekommt er mit dem elektronischen Personalausweis, SmartCard oder SmartLogin. Wenn dieser Steuerbürger sich dann über SmartExperts an uns wendet, sind alle notwendigen Stammdaten schon vorhanden, vertippen ausgeschlossen. Die lästigen Dokumentationsvorschriften zur Geldwäsche wären auch schon erledigt. Natürlich kann der Steuerbürger auf dieser Plattform auch viele Serviceangebote nutzen. Er hat ein Dokumentenmanagement, was seinen Namen verdient. Damit erledigt er seine Überweisungen, überwacht die Mieteingänge seiner vermieteten Wohnungen, wird hingewiesen, wenn die Arztrechnungen den Selbstbehalt übersteigen und vieles mehr. Es ist ein Unternehmen online und meine Steuern in einem mit vielen weiteren Extras und Automatismen. Der Steuerbürger entscheidet nun, welche Dokumente und Daten er mit seiner Familie, Mitarbeitern oder seinem Steuerberater teilt. Die hier vorhandenen Daten sind die Basis für alle weiteren Prozesse. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird automatisch korrekt übermittelt. Eventuell gibt es neben dem Gewerbebetrieb eine im ertragsteuerlichen Privatvermögen befindliche, mit Umsatzsteuer vermietete Immobilie. Die Daten werden richtig konsolidiert. Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt wird korrekt der Anlage EÜR und V zugewiesen, 10-Tage-Regel richtig angewendet. Der Fibu-Automat mit seiner künstlichen Intelligenz tut sein übriges. Alle Geschäftspartner werden laufend mit den Handelsregistereinträgen und dem Impressum der Internetseiten abgeglichen. Nie mehr muss der Steuerberater einen Debitor oder Kreditor erfassen. Die Daten liegen ja schon vor. Auf Beraterseite sieht es ähnlich aus. Jeder entscheidet selbst, welche Daten er mit wem teilt, wo welche Automatismen laufen sollen und welcher Sachbearbeiter und Stellvertreter einzelne Aufgaben übernimmt.
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