@saskiasparing schrieb: Herr Lutz hat in seinem Beitrag darauf hingewiesen. Zum Verständnis vielleicht noch. Ich habe es hier erfasst. Wie schon von den Anderen geschrieben: Wenn ein Zuschuss an den nicht sv-pflichtigen GesGef vereinbart ist, ist dieser lohnsteuerpflichtig und muss als Bruttobetrag erfasst werden. Wenn ein solcher Zuschuss nicht vereinbart ist, darf dieser nicht gezahlt werden, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Wenn der Beitrag durch die Gesellschaft überwiesen wird, müssen die Abzüge als Netto-Abzüge erfasst werden. Es dürfen aber nicht die Nummern für die Beträge bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genutzt werden. Es muss eine freie Nummer im Bereich 9000-9799 genutzt werden und hierfür bei Bedarf eine individuelle Überweisung angelegt werden. Die Erfassung der Beiträge im Bereich Personaldaten | Sozialversicherung | Private Versicherung dient lediglich dazu, die Beträge bei der Berechnung der Lohnsteuer mit zu berücksichtigen.
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