Ich denke der Beschluss wurde am 01.01.2026 geschlossen. Was haben dir früheren Jahre damit zu tun? Oder habe ich was verpasst? Also wenn in 2026 beschlossen wurde das er für frühere Jahre eine Nachzahlung bekommen soll, dann würde ich das trotzdem als Einmalzahlung in 2026 mit reinnehmen und nicht nochmal die alten Lohnabrechnungen anfassen. Unterm Strich muss er es sowieso erst in 2026 versteuern. Allerdings sollte die Buchhaltung Bescheid wissen über die Höhe und die Zahlung auf ein Rückstellungskonto gehen, da der Aufwand eigentlich buchhalterisch in frühere Jahre geht. Im Zweifel sollte man in solchen Fällen dann auch einen Steuerberater konsultieren, da eine Rückwirkende Erhöhung immer auch zu einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen werden kann.
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