Sobald in den Monatlichen Arbeitszeiten tarifliche Sollarbeitsstunden hinterlegt sind (egal ob in den Mandantendaten oder in den Personaldaten) werden diese als zu bezahlende Stunden herangezogen. Sofern Sie die um zwei Stunden gekürzten Arbeitsstunden als Kurzarbeitsstunden erfassen, fehlen DATEV natürlich zwei Sollarbeitsstunden und werden als "nicht Kurzarbeitsstunden" gewertet, die natürlich dann auch vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, folglich im Ist-Entgelt enthalten. Eine Lösung besteht aus meiner Sicht nur darin, dass die tariflichen Arbeitsstunden nach unten korrigiert wird, da die zwei Stunden ja offensichtlich nicht bezahlt werden sollen, oder die KUG-Stunden werden mit 176 Stunden erfasst um eine Kurzarbeit 0 zu erreichen.
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