Hallo, Sie finden eine Aufstellung, wie sich die Beträge zusammensetzen, auf der Seite "Pauschalversteuerung" des Lohnkontos des Mitarbeiters. Automatisch wird diese Auswertung (Auswertungsnummer 50) nur am Jahresende rückübertragen. Durch einen temporären Auswertungsabruf kann das Dokument jedoch auch unterjährig angefordert werden. Wie der temporäre Abruf erfolgen kann, finden Sie unter Punkt 3.1 der Dokumentennummer 1007440 "Auswertungen per Auswertungsabruf Mitarbeiter anfordern". Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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