Hallo Community, wie wir festgestellt haben, wurde unser Mandanten-Merkblatt für DATEV Meine Steuern als „Referenz“ im Chat verwendet. Ob diese Aussage so valide für „jeden“ ist, muss bitte jeder für sich beurteilen. Wir für uns vertreten diese Auffassung, bzw. reagieren wenig verständnisvoll, wenn „Belege in Papierform“ vorgehalten sollen. Das erinnert uns sehr an Vollmacht, die im Original der Verwaltung vorgelegt werden sollen, gleichwohl diese nach Erhalt hier im DATEV DMS revisionssicher abgelegt werden. Glücklicherweise ist das ja nun in der AO geregelt. Zum Thema. Da uns Mandanten gezielt gefragt haben (wir uns übrigens noch viel mehr), ob sie Belege nach dem Hochladen in DATEV Meine Steuern vernichten können, standen wir bereits im Frühjahr 2022 zu dieser Frage mit DATEV in Kontakt. Zunächst wurde uns vom Teamservice mitgeteilt, dass der Mandant in jedem Fall die Papierbelege aufbewahren soll, da DATEV Meine Steuern nicht revisionssicher und das auch nicht das Ziel der DATEV sei. Mit dieser für uns inakzeptablen Auskunft haben wir uns an den Vorstand der DATEV gewandt, da diese Aussage für uns doch recht rückschrittlich erschien. Wir bewerben DATEV Meine Steuern bei unseren Mandanten als weiteren Baustein in unserer (ausschließlich) digitalen Arbeitsweise. Die Mandanten stellen alle Unterlagen digital zur Verfügung, wir arbeiten und kommunizieren sowohl mit den Mandanten als auch mit dem Finanzamt digital, aber die Belege sollen bitte in Papierform vom Mandanten zu Hause im Ordner aufbewahrt werden. Das kann nicht Sinne des Betrachters liegen. Wir bzw. unsere Mandanten bezahlen nicht für Software und den Leitzordner. Vom DATEV Vorstand haben wir im April im Wesentlichen die Antwort erhalten, die Herr Preis am 23.06.2022 im Forum eingestellt hat. Es gilt aus „unserer“ Sicht in jedem Fall, dass die Mandanten Belege, die von uns in der Steuererklärung verarbeitet wurden, nicht löschen können. Zudem hat uns DATEV im März auf Nachfrage mitgeteilt, dass beim Inaktivsetzen eines Mandanten die Belege im Rechenzentrum gespeichert seien, solange der Einkommensteuerbestand im Rechenzentrum verbleibt. Auch bei einer Mandantenübertragung zu einem anderen Steuerberater kann der Bestand wie andere Bestände übertragen werden, da die Belege im ESt-Bestand im Rechenzentrum liegen. Die Löschung von Dokumenten durch die Kanzlei wird zudem protokolliert und es kann nachvollzogen werden, wer wann welches Dokument gelöscht hat. Diese Informationen bzw. die Texte unserer Homepage werden zur Zeit aufgrund der aktuellen Neuerungen in DATEV Meine Steuern angepasst, was das Bereitstellen von Steuererklärungen und Steuerbescheiden durch die Kanzlei betrifft. Aber das möge jeder für sich beurteilen. Wichtig ist vielmehr, dass uns DATEV solide und revisionssichere „Belegverarbeitungssystem“ an die Hand gibt. Mit besten Grüßen MHP, Carolin Hübsch (Steuerberaterin und Leiterin der EST Abteilung) und Steffen Hort (Partner und zuständig für die DATEV Strategie in der Kanzlei)
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