Zumal in Lovor eine Probeabrechnung mit Kurzarbeitergeld nicht möglich ist oder bin ich da falsch informiert? Nein, mit Lovor ist keine KUG-Abrechnung möglich. Das ist ja auch nicht notwendig, da das KUG ja ein Netto-Bezug ist und "einfach" draufgerechnet werden kann. Ich bin auch den Weg über Lovor gegangen. Wenn bei dem Mitarbeiter Lohnsteuer angefallen ist, habe ich den jeweiligen Monat ohne AG-Zuschuss KUG und ohne KUG neu berechnet, einmal mit dem IST-Entgelt und einmal mit dem SOLL-Entgelt. Damit hatte ich beiden neuen Nettoentgelte und konnte den neuen Arbeitgeberzuschuss ermitteln. Alle "alten" Zuschüsse habe ich ins Minus gesetzt und den neuen steuerfreien Zuschuss erfasst.
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