Moin, in dem Fall wird auch kein erstatteter Betrag ermittelt. Bei Anwendung des Abschnitts 42b Abs. 3 LStR wird die Lohnsteuer für Dezember so ermittelt, dass die bei der Abrechnung die Jahreslohnsteuer berechnet wird und hiervon die bereits einbehaltene Lohnsteuer für Januar-November abgezogen wird. Hierdurch wird bei dieser Berechnung auf jeden Fall die Jahreslohnsteuer erreicht. Hier kann es auch zu einer (geringen) Nachzahlung kommen. Bei der anderen Variante (Berechnung LSt Dezember und Ausgleich/Erstattung der zu viel bezahlten Beträge) kann es zu keiner Nachzahlung kommen. Wenn die Lohnsteuer auf diese Weise (in der Regel im Centbereich) abweichend ist, bleibt es bei den einbehaltenen Beträgen. Wir nutzen in der Regel diese Variante, da es sonst leicht zu Rückfragen von Mitarbeitern kommt, warum sie -bei ansonsten unveränderten Beträgen- ein paar Cent mehr Lohnsteuer zahlen müssen. Viele Grüße Uwe Lutz
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