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Zahlung einer Abfindung und anteilige Einzahlung in Rentenkasse durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 02.04.2025 08:16:11 von Wolfgang_Stein
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ckroell
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Hallo, 

 

ich habe mal wieder ein spezielles Thema. 

Unser Mandant sprach mich an und fragte bezüglich der (anteiligen) Einzahlung einer Abfindung in die Rentenkasse zum Ausgleich einer evtl. Rentenlücke und damit Kürzungen bei der Rentenauszahlung. 

 

Textauszug aus einem Artikel aus dem Internet:

Verwendung der Abfindung: Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Abfindung an die Deutsche Rentenversicherung zur Milderung der Rentenkürzung, bleibt die Hälfte des Ausgleichsbetrags zur Verhinderung der Rentenkürzung nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Für den Restbetrag, der dem Arbeitnehmer als Abfindung zufließt, kann der Arbeitnehmer die ermäßigte Besteuerung beantragen.

 

Hat jemand hierzu Erfahrungen, bzw. gibt es hierzu auch eine Möglichkeit diese Angelegenheit über die Abrechnung darzustellen?

 

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christine Kröll

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kröll,


bei rechtlichen Fragen können wir Sie nicht unterstützen.


Klären Sie bitte zunächst mit den zuständigen Behörden, wie die Darstellung auf der Abrechnung erfolgen kann bzw. darf und wie die Verbeitragung in diesem Fall erfolgen muss.


Gern unterstützen wir Sie anschließend bei der Eingabe im Programm.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ckroell
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Mertel, 

 

50 % des durch den Arbeitgeber gezahlten Ausgleichsbetrages sind Steuer- und damit Sozialversicherungsfrei. Sofern noch eine weitere Abfindungszahlung aussteht ist diese gemäß den normalen SV- und steuerrechtlichen Beurteilungen zu behandeln. 

 

Können Sie mir eine Möglichkeit nennen, wie ich den an die Deutsche Rentenversicherung abzuführenden Betrag auf der Abrechnung darstellen kann, damit dann im Nachhinein auch eine entsprechende Überweisung ausgelöst wird. 

 

Vielen Dank für ihre Rückmeldung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christine Kröll

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floreana
Fortgeschrittener
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Guten Morgen, 

gab es hierzu eine Lösung, wie die Abrechnung und die Überweisung an die Rentenkasse darstellbar ist? Vielen Dank vorab! 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

 

rechtlich können wir nicht beraten. 

 

Eine automatische Abführung der Beiträge ist nicht möglich. Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Überweisung für Nettoabzüge erstellen zu lassen. Das Vorgehen finden Sie hier

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.04.2025 08:16:11 von Wolfgang_Stein
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