Hallo zusammen, ich habe einen Mandanten bei dem im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt wurde, dass ein Gehaltsverzicht (Direktversicherung) für das Jahr 2018 und 2019 jeweils in Höhe von 254,00 €/monatlich nicht berücksichtigt wurde. Die Beiträge wurden durch die Versicherung vom Arbeitgeberkonto abgebucht, der Gehaltsverzicht aber beim Arbeitnehmer nicht berücksichtigt. In der SV gibt es keine Probleme, da der Arbeitnehmer in den entsprechenden Jahren über der BBG liegt. Das Problem liegt in der Steuer. Wenn ich eine Korrektur auf das Vorjahr mache und die Beiträge für 2018 und 2019 im Vorjahr abrechne, wird der Steuervorteil erst im aktuellen Jahr berücksichtigt. Kann mir jemand sagen, ob ich dann im laufenden Jahr ein Problem mit dem Steuerfreibetrag bekomme (6.624,00 € für 2020), da ja bereits 6.096,00 € mit der Rückrechnung aus dem Vorjahr berücksichtigt wurden und der Gehaltsverzicht in 2020 weiterhin laufend berücksichtigt wird. Vielen Dank für eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Christine Kröll
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