Hallo, Nach Deinen Ausführungen verwendest Du SKR 04. Die 2er Konten (Kapitalkonten) verwendest Du, wenn Du KEINE Ergebnisverwendung hast, also nur die Bilanzkonten vortragen möchtest. Die 7er Konten verwendest Du, wenn Du "über die GuV" gehen möchtest, also eine Ergebnisverwendung darstellen möchtest (z.B. einen Verlustvortrag mit Rücklagenauflösung ausgleichen möchtest, wie ich mir vorstellen könnte) Angenommen, Du hast Gewinnrücklagen von 100 und einen Verlustvortrag von 50, dann könntest Du Rücklagen in Höhe von 50 auflösen (erscheint als "Ertrag in der GuV [nach Posten Jahresergebnis], so dass der Verlustvortrag in Höhe von -50 ausgeglichen wird. Sagen wir, Jahresergebnis im Gj. 01 soll Null sein. Verlustvortrag hast Du 50 und Gewinn- oder Kapitalrücklagen von 100. Also buchst Du den Verlustvortrag um (verwendest ihn) vom Kapitalkonto per 2978 an 7720. Die Rücklagenauflösung erscheint mit anderem Vorzeichen. Also hast Du Bilanzgewinn Null. Vorteil: Falls im Jahr 02 ein Gewinn entsteht, würde dieser nicht zuerst mit dem Verlustvortrag verrechnet werden müssen, sondern könnte ausgeschüttet werden (weil es gar kein Verlustvortrag mehr gibt). Besser kann ich das im Moment nicht auf die schnelle erklären. Grüße Ps: vielleicht mag noch jemand bessere Erklärungen liefern.
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