Hallo dFeller, die Höhe der Gehaltsumwandlung legt der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer fest. Da sehr viele Diensträder geleast werden, legt man meist die Gehaltsumwandlung in Höhe der Leasingrate fest. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein, schon gar nicht, wenn das Fahrrad gekauft und nicht geleast wird. Für Ihren Fall gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer das Rad kostenlos zur Verfügung (abgesehen von 199 Euro). Der Arbeitnehmer wandelt im ersten Monat der Nutzung 199 Euro seines Gehaltes zu Gunsten des Fahrrads um. In diesem Fall sind die Privatfahrten im ersten Monat 0,25 % der UVP zu verbeitragen und zu versteuern). In den weiteren Monaten sind die Privatfahrten nicht zu verbeitragen und zu versteuern. 2. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer das Rad nicht kostenlos zur Verfügung und verlangt pro Monat z.B. 50 Euro und die Zuzahlung einmalig von 199 Euro. Dann werden im ersten Monat 249 Euro des Gehaltes umgewandelt und in den folgenden Monaten 50 Euro. In sämtlichen Monaten sind die Privatfahrten mit 0,25 % der UVP zu verbeitragen und zu versteuern. Durch die Zuzahlung wird die BMG für die Privatfahrten nicht reduziert. Hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Gruß OLJA
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